FAQ / Häufige Fragen

Glossar mit Erklärungen der häufigsten Begriff zum Thema KFZ-Gutachten

 

Warum ein KFZ-Gutachter?

  1. Objektive Bewertung des Schadens: Ein KFZ-Gutachter ist neutral und unabhängig. Er kann den Schaden am Fahrzeug objektiv beurteilen, was wichtig ist, um eine faire Schadensregulierung sicherzustellen.
  2. Ermittlung des Reparaturumfangs und der Kosten: Der Gutachter kann den Umfang der Reparaturen genau bestimmen und die damit verbundenen Kosten schätzen.
  3. Beweissicherung: Der KFZ-Gutachter erstellt ein detailliertes Gutachten, das als Beweismittel dienen kann, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Das Gutachten enthält Informationen über den Unfallschaden, den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall und andere relevante Details.
  4. Durchsetzung von Ansprüchen: Das Gutachten kann als Grundlage für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dienen. Es hilft dabei, die Ansprüche gegenüber der Versicherung oder anderen Parteien zu begründen und angemessen zu verhandeln.
  5. Sachverständige Expertenempfehlung: Ein KFZ-Gutachter kann dem Fahrzeughalter Empfehlungen geben, wie mit dem Schaden am besten umgegangen werden sollte. Dies kann die Entscheidung zwischen Reparatur, Totalschadenabwicklung oder anderen Optionen erleichtern.

Wer bezahlt das Unfallgutachten?

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, trägt grundsätzlich die Versicherung des Schädigers, die Kosten des Unfallgutachten.

Was soll ich tun, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist?

Selbst wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, können Sie ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beweissicherung und Dokumentation des Schadens.

Soll ich den KFZ-Gutachter der gegnerischen Versicherung wählen?

Ein KFZ-Gutachter der gegnerischen Versicherung, vertritt in erster Linie die Interessen der Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss. Bei einem unverschuldeten Unfall, nutzen Sie Ihr Recht und wählen Ihren KFZ-Gutachter selbst – unabhängig von der Versicherung. Die Kosten für den KFZ-Gutachter werden komplett von der gegenerischen Versicherung übernommen.

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