Schadensgutachten
Sie hatten unverschuldeten einen Autounfall und Ihr Fahrzeug ist zu Schaden gekommen?
Was nun?
Wenn es zweifelsfrei feststeht, dass Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie als Geschädigter das Recht selbst zu entscheiden, welchen Sachverständigen Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens, Sie mit der Ermittlung der Schadenhöhe beauftragen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners trägt die Schadensersatzforderungen Ihrer Seite.
Die gegnerische Versicherung hat kein Recht, Ihnen einen Gutachter zu schicken. Dieser wird immer zum Vorteil der gegnerischen Versicherung agieren. Ebenso steht es Ihnen – im klaren Fall der nicht Verschuldung des Unfalls – frei, einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl mit der Abwicklung zu beauftragen. Dieser wird in Ihrem Interesse agieren und für eine schnelle und vollständige Schadenregulierung sorgen. Auch hierfür muss die gegnerische Versicherung die Kosten tragen.
Ausnahme bildet ein sogenannter Bagatellschaden.
Wir helfen Ihnen mit einem professionellen Gutachten weiter.
Nur eine vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Die Beweisaufnahme – und Sicherung über die Schadenart und Schadenumfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt.
Fiktive Abrechnung:
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkosten vorzulegen. Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können. Einwände des Schädigers, z. B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden. Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges (nach Unfall) ist dieser im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten inkl. Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung.
Ablauf nach Schadenfall
Kontaktaufnahme zu uns:
Wir helfen Ihnen bei der Klärung Ihres Schadenfalls und stehen mit unserer Erfahrung und Kompetenz an Ihrer Seite. Wir beraten Sie kostenlos und unabhängig. Einen Termin für die Besichtigung des Unfallfahrzeuges erhalten Sie so schnell wie möglich.
Wir begutachten das Unfallfahrzeug:
Wir begutachten Ihr Unfallfahrzeug auf Wunsch entweder bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt Ihres Vetrauens. Die Begutachtung ist absolut neutral und unabhängig. Der Schaden, der bei Ihrem Unfall entstanden ist, wird dokumentiert. Wir beraten Sie ausführlich über alle Möglichkeiten der Schadenregulierung.
Die Gutachtenerstellung:
Nachdem wir das Unfallfahrzeug begutachtet haben, erstellen wir Ihr Gutachten. Dabei kalkulieren wir die Schadensumme, die durch den Unfall entstanden ist. Das fertige Gutachten senden wir Ihen per Post und/oder E-Mail zu.
Wir begleiten Sie während der kompletten Schadenabwicklung:
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, bis die Schadenabwicklung komplett abgeschlossen ist. Werden von der gegnerischen Versichung Kürzungen vorgenommen, unterstützen wir Sie, Ihre Ansprüche auf Schadenersatz dennoch geltend zu mache
Unsere Leistungen im Überblick:
Ermittlung von Reparaturkosten
Festestzen der Wertminderung
Ermittlung von Wiederbeschaffungs- oder Restwert
Feststellen Totalschaden
kompetente Beratung
kurzfristige Termine
Objektivität durch Unabhängigkeit von Versicherungen
schnelle Bearbeitungszeiten
Gerne beraten wir Sie kostenlos per Telefon oder nutzen Sie unser Kontaktformular!